Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe - von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit.
Glücklicherweise sind Hebammenleistungen Kassenleistungen. Das heißt, ich rechne direkt mit deiner Krankenkasse ab, ohne dass du etwas damit zu tun hast. Falls du privat versichert sein solltest, kläre bestenfalls so früh wie möglich, welche Leistungen deine Krankenkasse übernimmt.
In den folgenden Kategorien erfährst du, welche Leistungen ich dir anbiete.